Wichtig:
Therapie und Beratung unterliegen der absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Die Therapie- und Beratungsqualität wird durch eigene Fortbildung, Supervision und durch die Mitgliedschaft im Berufsverband Freier Psychotherapeuten und Psychologischer Berater VfP e.V. gesichert.
Private Abrechnung
Die Privaten Kassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in vollem Umfang oder teilweise. Dies ist abhängig vom Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Kassen übernehmen im Normalfall keine Kosten. (siehe*)
Sie können die Kosten aber über die Einkommensteuer geltend machen.
Die Finanzämter müssen dies anerkennen.
Kosten
Grundlage für die Berechnung ist die
Gebührenordnung Psychotherapie GOP
Information unter:
www.bptk.de/service/rechtsquellen
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(*)
Da es gemessen am Bedarf nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt, sind Psychotherapeutische Praxen häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassenen Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung durch die gesetzlichen Kassen:
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
(Auszug aus der Hompage des Bund deutscher Psychologen BDP)
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> Musterbrief Antrag an die Krankenkasse <
Max Mustermann
Musterstr. 12
77654 Offenburg
An die
Krankenkasse XY
Musterstraße 14
77652 Offenburg
Offenburg, den ---------
Antrag auf Kostenerstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V beantrage ich die Kostenerstattung für psychotherapeutische Sitzungen bei einem freien Therapeuten nach HPG- Zulassung für Psychotherapie.
Ich benötige dringend eine psychotherapeutische Behandlung. Diese ist unaufschiebbar.
Bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind die Wartezeiten jedoch zu lang.
Hier einige Beispiele:
Herr Dr. Alpha, angefragt am 1.1.2010: 7 Monate Wartezeit
Frau Dr. Bravo, angefragt am 1.1.2010: 9 Monate Wartezeit

